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   BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08   

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BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 (https://dejure.org/2010,2401)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 (https://dejure.org/2010,2401)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 (https://dejure.org/2010,2401)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • openjur.de

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • Bundesarbeitsgericht

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 133 BGB, § 157 BGB, § 313 BGB, § 1 Abs 7 LBSG SH, § 3 S 2 LBSG SH
    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer als Gesamtzusage; Bausparvertrag als Anspruchsgrundlage; Passivlegitimation nach Ausgliederung in eine neu gegründete AG; Störung der Geschäftsgrundlage

  • bag-urteil.com
  • Betriebs-Berater

    Gesamtzusage bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • Betriebs-Berater

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an frühere Arbeitnehmer

  • rewis.io

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • ra.de
  • rewis.io

    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 313
    Zinsvergünstigung bei Bauspardarlehen an Arbeitnehmer als Gesamtzusage; Bausparvertrag als Anspruchsgrundlage; Passivlegitimation nach Ausgliederung in eine neu gegründete AG; Störung der Geschäftsgrundlage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2010, 1312 (Ls.)
  • BB 2010, 2366
  • BB 2010, 2443
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 07.09.2004 - 9 AZR 631/03

    Jahreswagen - Personaleinkauf - Branchenwechsel

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Die Klägerin und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts).

    Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • BAG, 13.12.2006 - 10 AZR 792/05

    Personaleinkauf - Flugvergünstigungen im Konzern

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Die Klägerin und die Landesbank SH waren sich auch darüber einig, dass die von der Landesbank SH übernommene Verpflichtung durch den Abschluss entsprechender Bausparverträge mit einem zusätzlichen Zinsanspruch erfüllt werden sollte (vgl. BAG 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - Rn. 16, EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2 für die Einräumung eines Personalrabatts).

    Dem stehen nicht die Entscheidungen des Neunten und Zehnten Senats des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 7. September 2004 - 9 AZR 631/03 - BAGE 112, 23; 13. Dezember 2006 - 10 AZR 792/05 - EzA BGB 2002 § 611 Personalrabatt Nr. 2) entgegen.

  • BAG, 10.01.1989 - 3 AZR 460/87

    Wettbewerbsverbot: Möglichkeit einvernehmlicher mündlicher Aufhebung trotz

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Im Übrigen ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass die Parteien - auch konkludent - einen vereinbarten Formzwang jederzeit aufheben können (vgl. BAG 10. Januar 1989 - 3 AZR 460/87 - zu I 2 c der Gründe mwN, AP HGB § 74 Nr. 57 = EzA HGB § 74 Nr. 51).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    d) Der - vormalige - Arbeitsvertrag war nur das Motiv (vgl. hierzu BAG 12. Februar 2003 - 10 AZR 299/02 - zu II 2 d cc der Gründe, BAGE 104, 324 für einen Optionsgewährungsvertrag) für den Abschluss eines zinsvergünstigten Bausparvertrages, er war nicht die Rechtsgrundlage für alljährliche "Aufstockungsleistungen".
  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZR 136/08

    Anspruch auf Verschaffung einer Versorgung - Vertrauensschutz bei verlautbarter

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 11. Dezember 2007 -  1 AZR 953/06  - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22, DB 2010, 1074).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 695/08

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze - ergänzende Auslegung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Bei der Nr. 7 des Sozialkatalogs der Landesbank SH handelt es sich um eine Gesamtzusage und damit um eine für eine Vielzahl von Fällen geschaffene und folglich typische Regelung, die vom Senat unbeschränkt selbst ausgelegt werden kann (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 695/08 - Rn. 20, EzA BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 1 ).
  • BAG, 27.03.2007 - 3 AZR 299/06

    Betriebliche Altersversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Feststellungsklagen müssen sich nicht auf das Rechtsverhältnis im Ganzen beziehen, sondern können sich auf einzelne daraus entstehende Rechte, Pflichten oder Folgen begrenzen (vgl. nur BAG 24. April 2001 - 3 AZR 210/00 - zu I 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Nr. 75; 21. November 2006 - 3 AZR 309/05 - Rn. 17, AP BetrAVG § 1b Nr. 7; 27. März 2007 - 3 AZR 299/06 - Rn. 20, AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 68).
  • BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07

    Ballungsraumzulage - Gesamtzusage - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Der Begünstigte erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 4 AZR 421/07  - Rn. 24, AP BGB § 151 Nr. 4).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 39/99

    Beamtenähnliche Versorgung - Anrechnungsvorschriften

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Der Klägerin steht ein Wahlrecht zu (vgl. nur BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 39/99 - zu A der Gründe mwN, AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 13 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 3).
  • BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 953/06

    Änderung einer Gesamtzusage

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08
    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 11. Dezember 2007 -  1 AZR 953/06  - Rn. 13, AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 37 = EzA BetrVG 2001 § 77 Nr. 22; 22. Dezember 2009 - 3 AZR 136/08 - Rn. 22, DB 2010, 1074).
  • BAG, 21.11.2006 - 3 AZR 309/05

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers

  • BAG, 24.04.2001 - 3 AZR 210/00

    Auslegung einer Versorgungszusage - "ruhegeldfähige Bezüge

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.01.2008 - 3 Sa 347/07

    Sonderzins, Bausparvertrag, Sozialleistung, freiwillige Leistung, Sachleistung,

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    (1) Die Regelungen der RTV betreffen eine Vielzahl von Fällen, so dass es sich um typische Willenserklärungen handelt, deren Auslegung durch das Berufungsgericht in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) .

    a) Die Regelungen der RTV betreffen als Vertrag zu Gunsten Dritter eine Vielzahl von Versorgungsberechtigten in einer Vielzahl von Fällen, so dass in der RTV typische Willenserklärungen enthalten sind, deren Auslegung - anders als das Berufungsgericht angenommen hat - objektiv wie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu erfolgen hat und in der Revisionsinstanz in vollem Umfang nachprüfbar ist (vgl. BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 538/11 - Rn. 25; 18. Juli 2013 - 6 AZR 47/12 - Rn. 26, BAGE 146, 1; 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 26) .

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 523/10

    Änderungskündigung

    Die Auslegung typischer Willenserklärungen unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 28, AP BGB § 133 Nr. 58; 10. September 2009 - 2 AZR 822/07 - Rn. 18 mwN, BAGE 132, 78) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 83/09

    Betriebliche Altersversorgung - Invalidenrente

    Er musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 22) .
  • ArbG Berlin, 06.11.2015 - 28 Ca 10279/15

    Invaliditätsrente - Auslegung des Begriffs "Ausscheiden" bei der Zusage einer

    hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

    Sie musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen".S. hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

    147) S. hierzu nur BAG 18.5.2010 - 3 AZR 102/08 - AP § 133 BGB Nr. 58 [A.III. - Rn. 22]: "Die Möglichkeit, eine Klage auf künftige Leistung nach §§ 257 ff. ZPO zu erheben, beseitigt das Feststellungsinteresse nicht.

  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Sie musste den Feststellungsantrag auch im Laufe des Rechtsstreits nicht teilweise auf Leistung umstellen (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZR 102/08 - Rn. 22) .
  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 173/10

    Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch eine Versorgungszusage nach

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 517/10

    Anspruch auf Zahlung von Ruhestandszuwendungen auf Grund einer Gesamtzusage nach

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2010 - 9 Sa 1589/09

    Ruhestandzuwendung gemäß der Richtlinie über die Ruhestandzuwendungen für die

    a)Eine Gesamtzusage liegt vor, wenn ein Arbeitgeber einseitig bekannt gibt, dass er jedem Arbeitnehmer, der die von ihm abstrakt festgelegten Voraussetzungen erfüllt, eine bestimmte Leistung gewährt (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346; BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 04.06.2008 - 4 AZR 421/07 - NZA 2008, 1360).

    Maßgeblich ist der objektive Erklärungssinn aus der Sicht des Empfängers (BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08 - DB 2010, 2000; BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

    Soweit auch der mit dem Vertrag verfolgte Zweck einzubeziehen ist, kann das nur in Bezug auf typische und von redlichen Geschäftspartnern verfolgte Ziel gelten (BAG, 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - FA 2010, 346).

  • LAG Düsseldorf, 30.09.2010 - 11 Sa 690/10

    Durchschnittliche Höhe des Urlaubsentgelts bei Werksfeuerwehrleuten im

    Der Begünstigte erwirbt einen einzelvertraglichen Anspruch auf diese Leistung, wenn er die vom Arbeitgeber genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, ohne dass es einer gesonderten Erklärung der Annahme des in der Zusage enthaltenen Angebots bedarf (BAG 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - Rz. 27 juris; vgl. auch BAG 17.11.2009 - 9 AZR 765/08 - Rz. 19 EzA § 242 BGB 2002 Betriebliche Übung Nr. 12 juris).

    Gesamtzusagen werden bereits dann wirksam, wenn sie gegenüber den Arbeitnehmern in einer Form verlautbart werden, die den einzelnen Arbeitnehmer typischerweise in die Lage versetzt, von der Erklärung Kenntnis zu nehmen (BAG 22.12.2009 - 3 AZR 136/08 - Rz. 22 DB 2010, 1074; BAG 18.05.2010 - 3 AZR 102/08 - Rz. 27 juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 11.06.2008 - 3 Sa 15/08

    Sonderzins; Bausparvertrag; freiwillige Sozialleistung; verdeckte Sachleistung;

    Sie hält das angefochtene Urteil für rechtlich fehlerhaft und verweist insoweit unter anderem auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 16.1.2008 - 3 Sa 347/07 - das zu einem Parallelverfahren ergangen ist und gegen das beim Bundesarbeitsgericht unter dem Aktenzeichen 3 AZR 102/08 ein Revisionsverfahren durchgeführt wird.

    Auf das bereits anhängige Revisionsverfahren 3 AZR 102/08 wird verwiesen.

  • LAG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - 3 Sa 152/11

    Außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 617/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit

  • BAG, 14.12.2010 - 3 AZR 930/08

    Invaliditätsversorgung - Auslegung eines Versorgungsstatuts

  • BAG, 29.09.2011 - 2 AZR 613/10

    Änderungskündigung - Diakonisches Werk - Sanierungsvereinbarung - Bestimmtheit

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 548/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 683/08

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung von Versorgungsregelungen

  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 538/11

    Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 14 Ca 4745/11

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung nach

  • ArbG Düsseldorf, 16.04.2012 - 7 Ca 3967/11

    Auswirkungen der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenzen bzgl. des

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